Die Nutzung der Planauskunft unterliegt einer Nutzungsvereinbarung, die von der TNG Stadtnetz GmbH bereitgestellt wird. Es ist zu beachten, dass die Planauskunft nur für einen Zeitraum von 28 Tagen nach Erteilung gültig ist. Die Planauskunft umfasst die Planunterlagen der Glasfaserleitungen sowie die Anlage Merkblatt zum Schutz unterirdischer Versorgungsanlagen.
- Die digitalen/analogen Planauszüge dürfen ausschließlich für eigene Planungs- und Baumaßnahmen im Rahmen des konkreten Auskunftsbegehrens genutzt werden.
- Die Daten sind Eigentum der TNG Stadtnetz GmbH, wobei für die Katasterdaten Urheberrechte seitens der Vermessungsverwaltung bestehen.
Jegliche andere Nutzung, wie die Auswertung oder Nutzung nur der Hintergrundsituation (Topografie- und Katasterdarstellung), ist nicht gestattet.
- Vertraulichkeit der bereitgestellten Daten ist zu gewährleisten.
- Die Weitergabe der Daten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- Die Gewährleistung für Aktualität und Vollständigkeit der Daten wird nicht übernommen, daher sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
- Der Nutzer haftet für Schäden und Folgeschäden hinsichtlich der Vollständigkeit und Interpretierbarkeit der Daten sowie für mögliche Manipulationen durch Dritte.
- Vor geplanten Bauausführungen ist eine neue, aktuelle Planauskunft einzuholen (mindestens 14 Tage im Voraus).
- Der Nutzer ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Hard- und Software für eine ordnungsgemäße Übernahme, Anzeige und Ausgabe der Daten verantwortlich.
- Unwirksame Bestimmungen dieser Vereinbarung sind durch entsprechende, dem Sinn und Zweck entsprechende Bestimmungen zu ersetzen.
- Das Erstellen von Screenshots aus der Online-Planauskunft ist untersagt.
- Die Speicherung und Auswertung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Anforderungsprozesses erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
- Die in den Plänen enthaltenen Angaben zur Lage und Verlegungstiefe sind unverbindlich, daher sind Abweichungen möglich. Die genaue Lage der Versorgungseinrichtungen ist durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen festzustellen.
- Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für eigene Versorgungseinrichtungen des Versorgungsunternehmens. Maße dürfen nicht aus dem Plan abgegriffen werden.
- Stillgelegte Versorgungseinrichtungen sind in den Plänen in der Regel nicht dargestellt, können jedoch vor Ort vorhanden sein und sind ebenfalls zu schützen.